Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bike and more Fahrradvermietung in Grömitz

1. Anmietung von Mietobjekten

Die Anmietung von Mietobjekten (auch Zubehör) erfolgt nur an Mieter von 18 Jahren mit einem gültigen Personalausweis und auf eigene Gefahr und setzt eine Haftpflichtversicherung des Mieters voraus. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und nach Vorgabe des Vermieters zu behandeln. Des Weiteren wird der Mieter daraufhin gewiesen, geeignete Schutzkleidung, festes Schuhwerk und einen Helm zu tragen, sowie die StVo einzuhalten.

2. Vertragsabschluss, Bezahlung

2.1 Bei der Anmietung vor Ort ist die Gesamtmiete für den vereinbarten Mietzeitraum in bar oder mit Kartenzahlung an die Fahrradvermietung bike and more von der AVG-Grömitz GmbH und Co. KG zu bezahlen. Falls eine Überschreitung des Mietzeitraumes erfolgt ist eine Nachzahlung gem. § 546a BGB zu entrichten.

2.2 Bei Buchungen über die Webseite von bike and more erkennt der Mieter die Preise wie angezeigt. Buchungen können nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Mieter auf der Webseite von bike and more mitgeteilt. Mündliche Preisabsprachen sind nicht verbindlich, sofern und soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden. Abbildungen und Fotos können vom Original abweichen. Erst mit Erhalt der Reservierungsbestätigung (in Textform per E-Mail) und dem jeweiligen Angebot sowie Zahlung per Vorkasse durch den Kunden kommt der Mietvertrag zustande.

2.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mietobjekt (Marke, Hersteller) mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Mietobjekt aus einer Kategorie wie z.B City, Trekking, City-E-Bike etc.

2.4 Hol-/ Bringdienst bieten wir derzeit nicht an.

2.5 Kreditkartenzahlungen zugunsten des Fahrradvermieters werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstraße 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen. 

3. Stornierung

3.1 Stornierungen bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn erfolgen kostenlos.

3.2 Bei Stornierungen unter 7 Tagen vor Mietbeginn berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des geleisteten Mietpreises. Die Stornierung ist in Textform gegenüber bike and more zu erklären.

3.3 Eine Rückerstattung bei nicht genutzten Mietobjekten oder bei vorzeitiger Abgabe erfolgt nicht.

4. Mietdauer, Ausgabe, Rücknahme

4.1 Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Mietobjekt in demselben Zustand, d.h. in einem sauberen und einwandfreien Zustand wieder abzugeben, wie er es gemietet hat. Das Mietverhältnis beginnt und endet wie im vereinbarten Mietvertrag, unabhängig davon ob der Mieter die Mietobjekte später oder gar nicht abholt hat.

4.2 Gibt der Mieter laut § 546a BGB die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine Mietentschädigung verlangen.

5. Haftung des Mieters

5.1 Die Anmietung von Mietobjekten setzt eine Haftpflichtversicherung des Mieters voraus. Die Haftpflichtversicherung oder der Mieter selbst tritt für alle Personen-/Sachschäden ein, haftet auch im Unfall bei fahrlässigem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie an Rechtsgütern Dritter.

5.2 Der Mieter haftet während des gesamten Mietzeitraumes für entstandene Beschädigungen, Vandalismus sowie auch den Verlust des Mietobjektes durch einen Diebstahl (außer der Mieter hat bei Abschluss des Mietvertrags die Diebstahlversicherung abgeschlossen). Die Reparaturkosten sowie entstandener Mietausfall und die Kosten für Ersatzteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei kompletter Zerstörung des Mietobjektes haftet der Mieter, es wird dann der Zeitwert des Mietobjekt berechnet.

5.3 Der Mieter haftet für Bußgelder und Strafen, die während der Mietzeit entstanden sind.

5.4 Bei Verlust (Diebstahl) des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Verlust zur Anzeige zu bringenden und den Vermieter zu informieren. Der Mieter kann bei Abschluss des Mietvertrages das Mietobjekt (ausgenommen sind Zubehör Teile siehe Punkt 5.5) durch eine interne Versicherung von bike and more gegen Diebstahl versichern lassen.

5.5 Der Mieter ist verpflichtet das Mietobjekt während seiner Mietzeit auch in geschlossen Räumen mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern (auch bei Abschuss einer Diebstahlversicherung). Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust von Zubehör Teilen wie Displays, Akkus, Ladegeräten, Schlössern, Körben und weiterem Fahrradzubehör, das der Mieter während seiner Mietzeit von bike and more gestellt bekommen hat.

6. Pannenschutz, Verschleißschäden, Reparaturen

6.1 Im Falle einer Reifenpanne darf nicht mehr weitergefahren werden, das Mietobjekt darf lediglich geschoben werden. Der kostenlose Pannenschutz gilt nur für bike and more Kunden innerhalb unserer Öffnungszeiten in einem Umkreis von 20 km und kann 1 - 2 Stunden dauern (Ausgangspunkt: bike and more Grömitz). Der Mieter bekommt, sofern vorhanden, ein gleichwertiges Mietobjekt. Falls nicht vorhanden ist ein City-Bike 7 Gang Schaltung garantiert. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung des Mietbetrages oder eine Verlängerung der Mietdauer.

6.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, für einen defekten Schlauch 5,- € und für andere Beschädigungen nach Aufwand und Materialkosten & Reparaturen zu berechnen. Die Lieferung eines Ersatzrades ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Für die Lieferung eines Ersatzrades berechnen wir ab einer Entfernung von Grömitz über 20 km - max. 35 km eine Pauschale von 20,00 €. Bei Entfernungen über 35 km vom Standort Grömitz erfolgt keine Lieferung eines Ersatzrades. Für Reparaturen, die von Fremdfirmen ausgeführt werden, erstattet bike and more keine Kosten.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet bei Auftreten von technischen Problemen bei dem Mietobjekt unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters.

7.) Gewährleistung, Gewährleistungsfristen, Sachmängelhaftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neuer Ware 24 Monate ab Kaufdatum, falls der Käufer Verbraucher ist, gegenüber Unternehmern (Käufer, die einen Kauf zu einem überwiegend gewerblichen Zweck tätigen) 12 Monate ab Kaufdatum.

7.2 Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Kaufdatum, falls der Käufer Verbraucher ist. Gegenüber Unternehmern (Käufer, die einen Kauf zu einem überwiegend gewerblichen Zweck tätigen) wird beim Verkauf von gebrauchter Ware keine Gewährleistung gewährt. Die Übertragung der Gewährleistungsrechte auf Dritte ist ausgeschlossen.

7.3 Die Sachmängelhaftung-/ ansprüche sind bei natürlichem Verschleiß ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Kaufdatum der Ware auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum der Ware auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden.

7.4 eBike Akkus sind Verschleißteile. Der Verschleiß ist kein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung eines Produktes geschuldet ist. Der Alterungsprozess/ Leistungsverlust von eBike Akkus ist technisch unvermeidlich und stellt daher keinen Mangel dar. Liegt eine Verschleißerscheinung am eBike Akku vor, so muss der Verkäufer bike and more nicht dafür einstehen und auch nicht kostenlos ein einwandfreies Produkt liefern bzw. das defekte Produkt reparieren.

8.) Schlussbestimmungen

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im Übrigen unberührt.

8.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Hat der Mieter zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

8.3 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag am Geschäftssitz vom Vermieter wird auch dann begründet, wenn der Mieter als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Datenschutz

Verarbeitung von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

Datenübermittlung bei Vertragsschluss für Dienstleistungen und digitale Inhalte

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit.b. DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Stand 2024